HS 847130
Einfuhr von Tragbare Computer (Laptops und Tablets) mit einem Gewicht von nicht mehr als 10 kg (HS 847130) aus China nach die USA im Jahr 2026: Der MFN-Basiszollsatz beträgt Zollfrei und es fallen keine zusätzlichen Zölle an. Umsatzsteuer: Die USA erheben keine bundesstaatliche Umsatzsteuer. Importeure zahlen eine Warenabfertigungsgebühr (MPF, etwa 0,3464 % ad valorem, mit jährlichen Mindest- und Höchstbeträgen) sowie eine Hafenerhaltungsgebühr (HMF, 0,125 %). Zusätzlich können bundesstaatliche Verkaufs- oder Verbrauchssteuern anfallen. Die aktuellen Schwellenwerte sind bei CBP zu prüfen.. Die US-Freigrenze (de minimis) von 800 USD zollfrei wurde für Waren aus China und Hongkong ab dem 2. Mai 2025 ausgesetzt (Executive Order 14256) und für alle Länder ab dem 29. August 2025 (Executive Order 14324). Waren aus China unterliegen daher unabhängig vom Wert dem jeweiligen Zollsatz; Post- und Kuriersendungen von geringem Wert sind nicht mehr befreit. Prüfen Sie vor dem Versand stets die genaue Unterposition in der offiziellen Zollquelle USA.
Waren aus China werden in die USA zum Column-1-General-Zollsatz (MFN) eingeführt. Für diese 6-stellige Position beträgt der veröffentlichte Basiszoll zollfrei (Kapitel 84 des US-HTS). Dieses Produkt ist zudem unter den zusätzlichen Section-301-Zöllen (in der Regel 7,5 %–25 % je Unterposition) und den IEEPA/gegenseitigen Zöllen von 2025 gelistet, sodass der gesamte effektive Zoll die Basisrate deutlich übersteigen kann. Prüfen Sie den genauen zusätzlichen Zoll für die konkrete 8-stellige Unterposition über die USTR-Section-301-Liste (hts.usitc.gov 'China Tariffs') oder einen zugelassenen Zollvertreter. Die Sätze dienen nur der Orientierung — ziehen Sie einen zugelassenen Zollvertreter für eine verbindliche Einreihung und eine Landed-Cost-Schätzung hinzu.
Offizielle Quelle: https://hts.usitc.gov/reststop/file?release=currentRelease&filename=Chapter%2084
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-09
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Die Umsatzsteuer wird bei der Einfuhr zum oben genannten Satz erhoben; sie wird von der Zollbehörde eingezogen, nicht als Zoll.
Siehe die De-minimis-Notiz oben — Sendungen von geringem Wert können vom Einfuhrzoll befreit sein.
Die Sätze stammen aus öffentlichen Quellen und dienen nur als Referenz; sie stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bestätigen Sie vor der Zollabfertigung die offizielle Quelle und einen lizenzierten Zollvertreter.
Inhalt vom Research-Team von TariffPedia · Geprüft von einem unabhängigen Berater für Handelscompliance · Zuletzt verifiziert: 2026-07-09