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Die EU hat die 150-Euro-Zollbefreiung für Online-Einkäufe abgeschafft

Veröffentlicht 2026-07-09 · Von Tariffpedia Research Team

Seit dem 1. Juli 2026 befreit die EU E-Commerce-Sendungen unter 150 € nicht mehr vom Zoll. Was sich änderte, wen es trifft und wie man die Preise anpasst.

Am 1. Juli 2026 schaffte die Europäische Union die Zollbefreiung von 150 € ab, die zuvor den zollfreien Eintritt von E-Commerce-Einfuhren von geringem Wert in die EU ermöglichte. Die Änderung gilt für Waren, die außerhalb der Union an EU-Verbraucher verkauft werden, unabhängig von ihrem Wert.

Warum das wichtig ist: Die Befreiung war ein erheblicher Kostenvorteil für grenzüberschreitende Verkäufer, insbesondere für solche, die aus China (einschließlich Hongkong) und dem Vereinigten Königreich versenden. Durch ihre Abschaffung unterliegt nun fast jedes eingeführte Paket dem standardmäßigen MFN-Zoll seines HS-Codes – zusätzlich zur Mehrwertsteuer, die EU-Länder schon ab dem ersten Euro erheben (die separate Mehrwertsteuerbefreiung von 22 € entfiel bereits 2021).

Was gleich bleibt: Die Mehrwertsteuer wird an der Grenze weiterhin auf alle Einfuhren erhoben; der Zollsatz hängt weiterhin vom HS-Code des Produkts und dem Ursprungsland ab; präferenzielle Zollsätze oder Freihandelsabkommen können weiterhin gelten, sofern ein Handelsabkommen die Waren abdeckt.

Praktische Schritte für Verkäufer: (1) Preise der SKUs neu kalkulieren, um den erwarteten Zoll einzuschließen, (2) die Landed Cost an der Kasse über eine Zollabfrage anzeigen, (3) prüfen, ob die HS-Einreihung korrekt ist, und (4) eine Lagerhaltung in der EU erwägen, um im Großhandel einzuführen und so eine andere Zollbehandlung zu erhalten.

Hinweis zur Genauigkeit: Zollsätze variieren je nach Produkt und Ursprung. Prüfen Sie die Zahl anhand einer offiziellen Quelle oder einer verifizierten Abfrage, bevor Sie sie einem Kunden nennen. Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Zollberatung dar.

Quellen

Zölle und Regeln in diesen Artikeln dienen nur der Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte beim offiziellen Quell und einem zugelassenen Zollvertreter bestätigen.